« Antwort #3 am: 27. April 2017, 21:55:09 »
klare Antwort - wenn du nix anderes vertraglich vereinbart hast (das sie dir z.B. die Werkstatt etc. vorschreiben können) müssen sie den Gesamtbetrag zahlen.
sie wissen das auch - aber sie probierns halt immer wieder.
auch hier nachzulesen.
http://unfall-anwalt-nürnberg.de/reparaturrechnung-darf-die-versicherung-die-rechnung-einfach-kuerzen/
Gongl hat 100% Recht. Wenn du keine Werkstattbindung vertraglich vereinbart hast, MÜSSEN die das ohne weitere Abzüge bezahlen.
Kannst sogar auf deren Kosten einen Anwalt einschalten. Der macht ein Schreiben und ziehen dann in aller Regel den Schwanz ein.
Gruß Thomas

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Der tut nichts
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