Die KFZ-Steuerbefreiung für Neuwagen wurde schon wieder abgeschafft, oder??
Laut Infos aus den www. gibt es die Befreiung seit 31.12.10 nicht mehr...
Ist das so korrekt? Oder können wir Duster-Neulinge noch davon profitieren?? 
Neuregelung der Kfz-Steuer:
Seit 01. Juli 2009 berechnet der Staat die Autosteuer nach einer neuen Formel. Mit unserem Kfz Steuerrechner können Sie schnell und einfach die Höhe Ihrer Kfz Jahressteuer berechnen. Die neue Kfz Steuer gilt nur für Neuwagenkäufer.
Seit dem 01. Juli 2009 wird die Autosteuer nicht mehr nur nach Hubraum, sondern vor allem nach dem CO2-Ausstoß berechnet. Auf eine Begrenzung der Besteuerung für hubraumstarke Fahrzeuge wird verzichtet. Das bedeutet, dass der nach Hubraum berechnete Teil der Kfz Steuer für Dieselfahrzeuge von 10,00 Euro auf 9,50 Euro gesenkt wird und bei Benzinfahrzeuge fällt ein hubraumabhängiger Betrag von
2,00 EUR je angefangene 100 Kubikzentimeter an. Jedes Gramm CO2 oberhalb der Grenze von 120 Gramm je Kilometer wird gleich hoch mit 2,00 EUR, egal ob Diesel oder Benziner besteuert.
Die schrittweise Verschärfung des Sockelwertes für neu zugelassene Fahrzeuge steht bereits fest:
-ab 01. Januar 2012 110 Gramm pro Kilometer
-ab 01. Januar 2014 95 Gramm pro Kilometer
Wichtig: Die neue Autosteuer ist für alle ab dem 01. Juli 2009 neu zugelassenen Fahrzeuge gültig.
Die Ausnahme ist die Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge mit Euronorm 6.
Für Dieselfahrzeuge ohne Rußfilter ist zusätzlich ein extra Hubraum-Steuersatz von 1,20 Euro fällig.
Dieser Steuermalus gilt bis zum 31. März 2011.
Fahrzeuge, mit einer Erstzulassung vor dem 30. Juni 2009, allerdings muss man hier die gewährte Steuerbefreiung mit einrechnen, somit mit einer Erstzulassung vor dem 05. November 2008, werden wie bisher besteuert.
Ein Übergang in den neuen Steuertarif ist ab 2013 vorgesehen.
Einzelheiten wurden hierzu noch nicht festgelegt.