Autor Thema: Anhängerkupplung  (Gelesen 347600 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Elch

  • Duster Junior
  • **
  • Beiträge: 245
  • Dankeschön: 13 mal
  • Herkunftsland: de
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Erstzulassung: 2011
  • Farbe: Arktis-Weiß
  • Motor: dCi 110 FAP 4x4 110 PS
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #300 am: 24. März 2013, 12:13:39 »
Diese Schadenminderungspflicht bezüglich abnehmbarer AHK gibt es nicht.

Du bist immer verpflichtet den Schaden möglichst gering zu halten! Und daher musst Du eine abnehmbare AHK auch abnehmen, wenn Du sie gerade nicht benutzt.

Wünsche Dir trotzdem, dass Du nie in eine Situation kommst, die dir meine Aussage bekräftigt!
« Letzte Änderung: Morgen um 26:07:50 von Elch »
 

Offline Eifel

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #301 am: 24. März 2013, 14:10:26 »
Hallo Elch !

Ich kann deinen Wunsch nachvollziehen, da ich mich bereits in einer ähnlichen Situation befand.

Die Schadenminderungspflicht ist nur theoretisch auf eine Anhängerkupplung übertragbar, da ansonsten eine Verletzung der Pflicht im umgekehrten Fall - sprich eine demontierte AHK - auch anwendbar wäre; Wenn einer ganz leicht dein Auto touchiert und den Stoßfänger verkratzt, könnte ja ein Gutachter hergehen und sagen, mit montierter AHK wäre....

Nur die Kombination aus einer auferlegten und nicht erfolgten Demontage ergibt im Falle eines Falles mächtig Ärger.

Gruß aus der Eifel
 

DUSTERcommunity.de

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #301 am: 24. März 2013, 14:10:26 »

Offline Elch

  • Duster Junior
  • **
  • Beiträge: 245
  • Dankeschön: 13 mal
  • Herkunftsland: de
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Erstzulassung: 2011
  • Farbe: Arktis-Weiß
  • Motor: dCi 110 FAP 4x4 110 PS
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #302 am: 24. März 2013, 14:40:03 »
Da es schon Fälle gab, in denen sich die Versicherungen quergestellt haben kann ich jedem nur raten, die abnehmbare AHK bei nichtgebrauch auch abzunehmen.
« Letzte Änderung: Morgen um 26:07:50 von Elch »
 

Offline Joshiy

  • Duster Neuling
  • *
  • Beiträge: 80
  • Dankeschön: 4 mal
  • Herkunftsland: 00
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Erstzulassung: 2011
  • Farbe: Mineral-Blau
  • Motor: dCi 110 FAP 4x4 110 PS
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #303 am: 24. März 2013, 17:03:06 »
Da es schon Fälle gab, in denen sich die Versicherungen quergestellt haben kann ich jedem nur raten, die abnehmbare AHK bei nichtgebrauch auch abzunehmen.

Also mir ist noch kein Fall bekannt. Kannst du konkrete Fälle nennen?

mit Wohnwagen ohne Wundermittel
 

Offline Elch

  • Duster Junior
  • **
  • Beiträge: 245
  • Dankeschön: 13 mal
  • Herkunftsland: de
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Erstzulassung: 2011
  • Farbe: Arktis-Weiß
  • Motor: dCi 110 FAP 4x4 110 PS
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #304 am: 24. März 2013, 17:45:06 »
Also mir ist noch kein Fall bekannt. Kannst du konkrete Fälle nennen?

Wenn ich die Berichte wiederfinde, werde ich sie hier posten.
« Letzte Änderung: Morgen um 26:07:50 von Elch »
 

Offline ArgoII

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #305 am: 24. März 2013, 18:47:27 »
Na, ich denke mal, die Verpflichtung, einen Schaden gering zu halten, gilt, wenn er schon entstanden ist.
Vorher ist es kein Schaden.
Ich hatte schon eine Menge leichter, auch einen schweren Auffahrunfall mit Totalschaden meines 230er, fahre  schon über 40 Jahre Autos mit AHK, aber weder ein Gutachter noch die Versicherung haben sich bei der Schadensregulierung jemals um die AHK gekümmert, wenn beim Hintermann der Kühler ausgelaufen ist.
Kann man sich vorstellen, ein LKW baut die Rockinger aus, damit einer sich daran nicht sein Autochen verkratzt?
Grüße vom Rhein
Bobby
Aluräder Serie mit 215/65/16  und Stahl 6,5x 16 ET 50 mit 235/60/16 AT. Wischer 2x600. ATA raidhp an der A-Säule. EFH hi. Opt. + akk. RFW. CarCam. Motorraumdichtung - nur im Frontbereich - empfehlenswert.
Ein guter Mechaniker kann mit einem Schraubenzieher mehr erreichen als ein schlechter mit einem ganzen Werkzeugkasten.
 

Offline Surfer-Wookie

  • Duster Experte
  • ****
  • Beiträge: 780
  • Dankeschön: 9 mal
  • Herkunftsland: 00
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Comfort
  • Erstzulassung: 2018 Duster II
  • Farbe: Taklamakan-Orange
  • Motor: dCi 110 FAP 4x2 109 PS
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #306 am: 25. März 2013, 00:36:44 »
Da es schon Fälle gab, in denen sich die Versicherungen quergestellt haben kann ich jedem nur raten, die abnehmbare AHK bei nichtgebrauch auch abzunehmen.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis ist nicht erloschen nur weil die AHK verbaut ist, obwohl kein Anhänger mitgeführt wird.
Wenn das Kennzeichen bei montierter AHK nicht verdeckt wird ist alles gut.
Anders verhält es sich evtl. bei Fahrzeugen bei denen bauartbedingt nur abnehmbare AHK verbaut werden können und bei denen das Kennzeichen bei Montage verdeckt wird.
In diesem Fall müsste man bei einer Polizeikontrolle sicher mit einem Bußgeld rechnen, weil man gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung verstößt.
Ich gehe davon aus, dass die Versicherungen da eine Klausel im Kleingedruckten haben.

Wenn es also derartige Fälle gegeben haben sollte, dann ist das fahrzeugspezifisch.
Beim Duster ganz sicher kein Thema!

Zusammengefasst: Abnehmbare Anhängerkupplung mit ABE = ABE erlischt nicht bei Montage (sonst dürfte man auch keinen Anhänger dranhängen) = kein Problem mit der Versicherung im Schadensfall
Gruß
Timm
 

Offline Elch

  • Duster Junior
  • **
  • Beiträge: 245
  • Dankeschön: 13 mal
  • Herkunftsland: de
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Erstzulassung: 2011
  • Farbe: Arktis-Weiß
  • Motor: dCi 110 FAP 4x4 110 PS
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #307 am: 25. März 2013, 13:50:53 »
@Timm1982
Warum bringst Du hier das Thema "Betriebserlaubnis"?? Davon hat niemand gesprochen!

Zusammengefasst: Abnehmbare Anhängerkupplung mit ABE = ABE erlischt nicht bei Montage (sonst dürfte man auch keinen Anhänger dranhängen) = kein Problem mit der Versicherung im Schadensfall

Solche Aussagen halte ich für bedenklich!

Hier, und das ist das letzte was ich zu diesem Rat schreibe, ein Zitat aus www.auto-und-verkehr.de

Zitat
Ein weiterer Grund den Kopf abzunehmen liegt darin, im Falle eines Unfalls möglichen Problemen mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen. Bei einem Unfall kann der Kugelkopf der Anhängerkupplung einen größeren Schaden am gegnerischen Fahrzeug verursachen als wenn der Kopf abmontiert gewesen wäre. Obwohl keine gesetzliche Pflicht zur Abnahme des Kopfes besteht, könnte eine Versicherung in einem solchen Fall ein Mitverschulden unter dem Aspekt der Erhöhung der Betriebsgefahr vortragen und den Schaden nicht voll regulieren.
« Letzte Änderung: Morgen um 26:07:50 von Elch »
 

Offline Surfer-Wookie

  • Duster Experte
  • ****
  • Beiträge: 780
  • Dankeschön: 9 mal
  • Herkunftsland: 00
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Comfort
  • Erstzulassung: 2018 Duster II
  • Farbe: Taklamakan-Orange
  • Motor: dCi 110 FAP 4x2 109 PS
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #308 am: 25. März 2013, 15:08:10 »
Ganz einfach deswegen, weil durch ein Erlöschen der ABE der Versicherungsschutz verloren geht.
Sofern die Versicherung keine Ausschlussklausel für abnehmbare Anhängerkupplungen in Ihren AGB hat, kann sie auch aus den von dir zitierten Gründen eine Regulierung des Schadens nicht verweigern.
Sonst bedeutet eine feststehende Anhängerkupplung auch eine permanente Erhöhung der Betriebsgefahr.
Das müsste sich dann entweder in einer erhöhten Versicherungsprämie oder eingeschränkten Leistungen bemerkbar machen.
Ich habe für eine Anhängerkupplung noch nie mehr zahlen müssen und einen Leistungsauschluss hatte ich auch nie.
Gruß
Timm
 

Offline Exgolfer

  • Duster Experte
  • ****
  • Beiträge: 741
  • Dankeschön: 19 mal
  • Herkunftsland: de
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Lauréate
  • Erstzulassung: 2010
  • Farbe: Mahagoni-Braun
  • Motor: dCi 110 FAP 4x4 110 PS
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #309 am: 25. März 2013, 16:03:32 »
ich habe jetzt `ne ganze Weile im Netz nach konkreten Fällen geforscht, in denen eine Versicherung wegen nicht demontierter AHK gemeckert hat - vergeblich!
Es scheint fast so als sei das ein eher theoretischer Ansatz oder eine Idee von Leuten aufgebracht, die sich über ihren (größeren) Schaden am Auto durch die AHK des Vordermannes geärgert haben.  /weissnich
Eines erscheint mir sowieso nicht schlüssig: wenn`s um die Verpflichtung zur Schadenminderung geht, und der größte Teil von Auffahrunfällen mit Verschulden des Auffahrenden geschieht, dann muss doch folglich meistens DESSEN Versicherung für den Schaden des AHK-Besitzers aufkommen, und DIESER Schaden wird durch die montierte AHK doch GEMINDERT  /nachdenk
 

Offline Surfer-Wookie

  • Duster Experte
  • ****
  • Beiträge: 780
  • Dankeschön: 9 mal
  • Herkunftsland: 00
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Comfort
  • Erstzulassung: 2018 Duster II
  • Farbe: Taklamakan-Orange
  • Motor: dCi 110 FAP 4x2 109 PS
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #310 am: 25. März 2013, 16:25:13 »
Das ist ein guter Punkt.... soweit habe ich nicht gedacht....  /rotwerd
Sorry
Gruß
Timm
 

Offline ArgoII

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #311 am: 25. März 2013, 18:15:08 »
ich habe jetzt `ne ganze Weile im Netz nach konkreten Fällen geforscht, in denen eine Versicherung wegen nicht demontierter AHK gemeckert hat - vergeblich (Exgolfer)

Ich habe schon vor Jahren beim ADAC gelesen, daß ihm solche Fälle nicht bekannt sind.
Also reichlich unwahrscheinliche Fälle, ganz abgesehen davon, daß  eine rechtliche Verpflichtung zur Abnahme nicht besteht.
Bobby
Aluräder Serie mit 215/65/16  und Stahl 6,5x 16 ET 50 mit 235/60/16 AT. Wischer 2x600. ATA raidhp an der A-Säule. EFH hi. Opt. + akk. RFW. CarCam. Motorraumdichtung - nur im Frontbereich - empfehlenswert.
Ein guter Mechaniker kann mit einem Schraubenzieher mehr erreichen als ein schlechter mit einem ganzen Werkzeugkasten.
 

Offline geograf

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #312 am: 26. März 2013, 20:57:19 »
Ich habe eine vom AH eingebaute abnehmbare Anhängerkupplung. Fabrikat Westfalia, System A40V. (SIARR)
Das Ding ist wohl "original Dacia". Der Zughaken wird hier von unten eingesetzt. - Abgesehen von der Position der Steckdose bin ich mit der AHK eigentlich ganz zufrieden.

ABER: Der Verschlussstopfen der die Aufnahme des Zughakens vor Verschmutzung schützen soll, ist schon bei übernahme des Wagens auf dem Gelände des AH zum ersten mal abgefallen. Es wurde zwar ein Ersatz bestellt, aber der war der gleiche Mist.  Der Stopfen fällt schon beim hinschauen ab. - Eine glatte Fehlkonstruktion.... /mies

Da das Ding ja "original" sein soll habe ich mal die Frage ob ich damit alleine bin - hält der Verschlussstopfen bei irgendwem, oder fahren alle mit dieser AHK (so wie ich) ohne damit rum?

AHK, Motorraumdichtung, Clio Innenbeleuchtung, Domelagerkappen, Heckwischer-Intervall (Relais 72), FH-Komfortmodule KM 1.0, Bosch Aerotwin AR801S 600/530, Schneematten, Kofferraum-Antirutschmatte, Fresnel Linse, WR Grandtrek SJ6 auf Dotz Imola
 

Online Kromboli

  • Moderator
  • Duster Professional
  • *****
  • Beiträge: 2791
  • Dankeschön: 2551 mal
  • Herkunftsland: de
  • 2011 - 2019 Duster 1, Ph. 1, dCi 110 4x4
  • Duster Status: Besitzer
  • Ausstattung: Prestige
  • Erstzulassung: 2019 Duster II
  • Farbe: Kometen-Grau
  • Motor: Blue dCi 115 4x4 115 PS
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #313 am: 26. März 2013, 21:14:45 »
...

Da das Ding ja "original" sein soll habe ich mal die Frage ob ich damit alleine bin - hält der Verschlussstopfen bei irgendwem, oder fahren alle mit dieser AHK (so wie ich) ohne damit rum?


Zu deiner eigentlichen Frage - dem Verschlussstopfen - kann ich dir leider nichts sagen. Aber ich denke, die ist zwar speziell für den Duster aber wohl eher nicht original Dacia, oder?  /gruebel

Es dürfte sich doch sicherlich um diese hier bei Westfalia (klick) handlen, oder?  /nachdenk

Gruß
Krom
Du hast eine Frage? Hilfreiche Links - klick drauf: Duster-Lexikon - Anleitungen
Antwort nicht gefunden? => Benutze die Suchfunktion
 

Offline geograf

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #314 am: 26. März 2013, 21:34:09 »
Ja das ist sie - Das Bild stimmt nicht ganz, die Steckdose liegt ganz wo anders. Die tut aber hier nichts zur Sache. Es geht mit um den Verschlussstopfen der Hakenaufnahme wenn der Haken abgenommen ist. Dieser wird wie der Haken von unten eingesetzt und hält einfach nicht.
AHK, Motorraumdichtung, Clio Innenbeleuchtung, Domelagerkappen, Heckwischer-Intervall (Relais 72), FH-Komfortmodule KM 1.0, Bosch Aerotwin AR801S 600/530, Schneematten, Kofferraum-Antirutschmatte, Fresnel Linse, WR Grandtrek SJ6 auf Dotz Imola
 

DUSTERcommunity.de

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #314 am: 26. März 2013, 21:34:09 »