Na, ich denke mal, die Verpflichtung, einen Schaden gering zu halten, gilt, wenn er schon entstanden ist.
Vorher ist es kein Schaden.
Ich hatte schon eine Menge leichter, auch einen schweren Auffahrunfall mit Totalschaden meines 230er, fahre schon über 40 Jahre Autos mit AHK, aber weder ein Gutachter noch die Versicherung haben sich bei der Schadensregulierung jemals um die AHK gekümmert, wenn beim Hintermann der Kühler ausgelaufen ist.
Kann man sich vorstellen, ein LKW baut die Rockinger aus, damit einer sich daran nicht sein Autochen verkratzt?
Grüße vom Rhein
Bobby