Autor Thema: Anhängerkupplung  (Gelesen 347609 mal)

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daza77

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #210 am: 12. April 2012, 22:31:14 »
Da alle Beiträge hier zum Thema Anhängerkupplung was älter sind, habe ich mir erlaubt einen neuen zu eröffnen.

Hab gerade mal bei Ebay und Co geguckt und es gibt ja wirklich viele Anhängerkupplungen.

Habt ihr einen günstigen Tipp???

Danke!!!
 

Online Kromboli

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #211 am: 12. April 2012, 22:37:01 »
Da alle Beiträge hier zum Thema Anhängerkupplung was älter sind, habe ich mir erlaubt einen neuen zu eröffnen.
...


Du kannst einfach in dem älteren Thread weiterschreiben, dann kommt der automatisch wieder "hoch". Ein neuer ist nicht notwendig.

Gruß
Krom
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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #211 am: 12. April 2012, 22:37:01 »

Offline ajuejo

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #212 am: 12. April 2012, 22:44:00 »
Da alle Beiträge hier zum Thema Anhängerkupplung was älter sind, habe ich mir erlaubt einen neuen zu eröffnen.

Hab gerade mal bei Ebay und Co geguckt und es gibt ja wirklich viele Anhängerkupplungen.

Habt ihr einen günstigen Tipp???

Danke!!!

Da "Kromboli" mit seiner Meinung richtig liegt, wurden die Themen zusammengefügt.


Wenn es zu viele gleiche Themen mit ähnlichem Inhalt gibt, dann weiß man hinterher gar nicht mehr , wo man suchen soll.
Und so kommen die existierenden Themen automatisch wieder zum Vorschein und verschwinden nicht in der Versenkung.
Außerdem werden sie so automatisch auch noch auf den aktuellen Stand gebracht. ;)
 

daza77

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #213 am: 12. April 2012, 22:46:23 »
Ok danke.
In diesem Fall war nur alles so alt, aber gut.

Bin mal gespannt ob jemand einen Tip geben kann.

Eine andere Frage dazu.
Würdet ihr zu starr oder abnehmbar raten?
 

Offline Blackster

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #214 am: 12. April 2012, 22:54:46 »
Hallo Stepi 186 und Unimog 411

Wollt heut nochmal auf die Höhe meiner AHK zurückkommen,hab heut mal den Hänger hintergebunden /freuen und er neigt nicht wie angenommen nach hinten /crazy.

Frag mich warum, wieso ,weshalb das nicht so ist,stehen beide ebenerdig gerade in der Einfahrt.Scheinbar wirken sich die 6cm Höhenunterschied doch nicht aus. /crazy

Da bin ich etwas beruhigt und kann sagen das man doch ne Westfalia unterbauen kann.Trotzdem Dir nochmal besten Dank für den Hinweis der Vorschriften über die Montagehöhe :klatsch

Im Anhang 3 Bilder vom Gespann. /fahren

Das hängt auch davon ab, wo die Achse des Anhängers plaziert ist.

Wenn die mittig ist das kann ja vorkommen aber wenn die eher nach hinten versetzt ist dann gibt es in der Regel nicht so die Probleme damit das der Anhänger nach hinten kippt.

LG Adam.
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Offline DeutzD7206

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #215 am: 12. April 2012, 23:06:06 »
Hy Daza
Ich habe meine Starre AHK aus der Bucht von Bertelshofer mit Fahrzeug zpez. E-Satz.
Starr oder Abnehmbar ? Must du für dich selbst entscheiden, ob du die AHK sehen möchtest oder ob's egal ist.
Grüße aus Rheinhessen.
Bestellt am 01.06.2011     Ausgeliefert am 31.10.2011
 

Offline Muddy

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #216 am: 13. April 2012, 09:36:43 »
Starr oder Abnehmbar ? Must du für dich selbst entscheiden, ob du die AHK sehen möchtest oder ob's egal ist.

Ich habe zwar eine abnehmbare Anhängekupplung, aber da ich sie fast nie abnehme (man ist halt bequem  /rotwerd), hätte ich mir, im Nachhinein gesehen, auch eine Starre holen können.

Vielleicht verhält es sich anders bei Leuten, die eine Rückfahrhilfe eingebaut haben. Da soll es ab und an Probleme geben, wenn die Anhängekupplung im "Sichtbereich" der Sensoren liegt. Vielleicht hat da auch noch jemand Erfahrung.

Meine AHK stammt übrigens von Rameder (www.kupplung.de). Dort gibt es einen Konfigurator, mit dem Du Hersteller- und Modellspezifisch nach passenden Anhängekupplungen suchen kannst.


 /winke Muddy
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Offline axmax

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #217 am: 13. April 2012, 15:15:16 »
hallo
gibt es den. aktuell jemanden hier derÄrger mit der eph,wegen der ahk ,hat???
at muddy
ich glaube es war mal so das man dafür schon eine verwarnung bekommen kann,d.h. 10 euro oder so...
weil wenn jemand dagegen rennt,wäre es vermeidbar gewesen....
weiss ich aber nicht genau und ist auch nur so am  rande....
ng Axel
 

Offline Muddy

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #218 am: 13. April 2012, 20:45:56 »
at muddy
ich glaube es war mal so das man dafür schon eine verwarnung bekommen kann,d.h. 10 euro oder so...
weil wenn jemand dagegen rennt,wäre es vermeidbar gewesen....

Danke für den Hinweis. Ich habe eben mal gegoogelt.
Hier steht tatsächlich etwas zu den Thema.

Eine Geldstrafe gibt es demnach nur, wenn das Kennzeichen ganz oder teilweise von der AHK verdeckt ist ...  /engel


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daza77

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #219 am: 17. April 2012, 08:28:57 »
Welche Vor- und Nachteile hat eine abnehmbare gegenüber einer starren außer die Optik???

Danke!!!
 

Offline axmax

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #220 am: 17. April 2012, 11:29:12 »
Hallo,

Den meisten ist wohl die Optik wichtig.
Unter den abnehmbaren gibt es  ja noch verchiedene Versionen, von hinten gesteckt und von unten gesteckt.
Die von unten ist , abgenommen komplett unsichtbar.

Die Starre gibt es auch in verschiedenen Versionen, ein langer Hals oder kurz und geschraubt.

Man kann probleme mit Antischlingerkupplungen und oder Fahrradträgern bekommen, da muß man dann gucken  welche Kupplung man besitzt.

Bei den abnehmbaren gibt es leider noch die Möglichkeit das Sie ausschlägt, in ihrer Halterung.
Dann wäre Sie unbrauchbar.

Hat alles seine Vor und Nachteile, wie man es haben möchte eben...

Ich hoffe ich konnte helfen
ng Axel
 

Offline phiL33

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #221 am: 17. April 2012, 12:29:23 »
soviel ich weiss, MUSS man die abnehmbare bei nicht Gebrauch auch abnehmen.

also ziemlich lästig^^
Duster fahren in Heinsberg :D
 

Offline Dusterix

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Re:Anhängerkupplung
« Antwort #222 am: 17. April 2012, 12:38:20 »
soviel ich weiss, MUSS man die abnehmbare bei nicht Gebrauch auch abnehmen.
also ziemlich lästig^^
das hab ich im netz gefunden, wurde von einer rechtsanwältin geschrieben:
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die vorschreibt, dass bei einem Pkw
mit abnehmbarer Anhängerkupplung die Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger immer abgenommen werden muss. Bei einem Unfall kann es allerdings durchaus dazukommen, dass durch eine vorhandene Anhängerkupplung am gegnerischen Fahrzeug ein größerer Schaden entsteht. Unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung der Betriebsgefahr ist daher nicht auszuschließen, dass ein Gericht, obwohl eine Abnahmeverpflichtung die abnehmbare Anhängerkupplung per Gesetz nicht besteht, ein Mitverschulden des Kraftfahrers annimmt.


und noch was:
Kommentar zu § 60(2) STVZO:
Kennzeichen dürfen unter den in Abs. 5 a genannten Voraussetzungen auch an beweglichen Fz-Teilen angebracht sein. Damit die Lesbarkeit der Beschriftung nicht beeinträchtigt wird, dürfen
Schrauben, Muttern oder Nieten nicht durch Schriftzeichen, Buchstaben oder Ziffern geführt werden.#

Ich meine also, dass sich ein Gebot zum Abnehmen der AHZV beim Fahren ohne Hänger aus dieser Vorschrift ergibt.

Ansonsten: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss im Betrieb ohne Anhänger nur dann abgenommen werden, wenn dies als Auflage im Fahrzeugschein eingetragen ist. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Kupplungskopf das amtliche Kennzeichen verdeckt.

Ob eine Auflage mit entsprechendem Eintrag in die Fahrzeugpapiere zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Betriebserlaubnis oder Teilegenehmigung.
alles kann, nix muss
 

Offline PAINTYBEAR

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #223 am: 17. April 2012, 12:42:30 »
soviel ich weiss, MUSS man die abnehmbare bei nicht Gebrauch auch abnehmen.

Das ist meines Wissens nicht ganz richtig:
Zitat
Eine grundsätzliche Verpflichtung zum Abnehmen des Anhängerkopfes besteht nicht.
Eine Pflicht ergibt sich jedoch insofern aus dem Gesetz, als der Fahrzeugführer dafür zu sorgen hat, dass die Kennzeichen stets gut lesbar sind (§ 23 StVO, Straßenverkehrsordnung).
QUELLE

Es ist vielmehr so, dass man oft auch keine Wahl hat, ob man starre oder abnehmbare AHK nimmt.
Durch die Anbauposition des Nummernschildes würde eine starre AHK oftmals das Nummernschild abdecken, darum ist man gezwungen die abnehmbare AHK zu wählen.
Dabei besteht aber die Pflicht, dass beim Betrieb ohne Anhänger immer eine freie Sicht auf das Nummernschild gewährleistet wird.
Demnach rührt dieses Gerücht nicht von der AHK, sondern eher vom Nummernschild her.
Ironie ist die letzte Phase der Enttäuschung.
 

chang

  • Gast
Re:Anhängerkupplung
« Antwort #224 am: 18. April 2012, 05:11:08 »
es könnte wohl auch mit der Haftpflichtversicherung zu tun haben.......

Wenn die AHK nicht mitversichert ist, dann muss sie ab, wenn sie nicht im Gebrauch ist --> ansonsten Regress im Schadensfall (zumindest in IT....)
 

DUSTERcommunity.de

Re:Anhängerkupplung
« Antwort #224 am: 18. April 2012, 05:11:08 »