Moin,
stimmt, da habt ihr recht. Es scheint tatsächlich ein wenig durcheinandergekommen.
Also ich versuche das auseinander zu klambüsern, soweit ich das richtig verstanden hab. Bitte berichtigt mich wenn sich irgendwo der kleine Fehlerteufel eingeschlichen hat... : )
Also das Ding aus dem Fred gibt es bei LZParts nicht mehr im Katalog, anderswo, z.B. über Renault, ist es aber noch, sogar ganz legal, zu bekommen.
Dieses Teil (das untere Rohr aus dem Fred) solle man wohl noch mit richtigen Schrauben befestigen dürfen, weil es von der Spezifikation für gefährliche Schutzanbauten grade so nicht erwischt würde.
(ist das eigentlich sicher, dass sie aus der Spezifikation fallen und man sie trotzdem eingetragen bekommt?)
Ein Frontbügel hingegen, z.B. der Antec, darf ebenso wie alle anderen ähnlich aufgebauten, nur noch mit Plastikschrauben angebracht werden, wodurch aber die Schutzwirkung lt. meines kleinen Rechenzentrums zwischen den Ohren doch zumindest doch mal entfällt, wenn es denn nicht gar völlig ins Gegenteil verkehrt wird...
Ein Unterboden(fahr)schutz ist etwas völlig anderes und hat mit der Thematik hier jetzt nur bedingt zu tun. (Schutzthema = ja, Rohrthema = nein)
Der Rasta Unterbodenschutz ist z.B. sogar eintragsfrei, weil er eine ABE hat. Die Dinger sind wohl zum Glück noch nicht so durchreguliert, dass sie jegliche Schutzwirkung verlieren und nur noch hübsch aussehen, wenn das Auto mal auf der Bühne und der Mechaniker einen insgeheim dafür verflucht, dass er nun die schweren Aluplatten abnehmen und nachher wieder anbringen muss...

Ansonsten, Stumpjumpers Nachfrage fand ich schon recht zielführend.
Es geht doch nicht zwingend darum, ob die Schrauben jetzt dabei sind, oder ob ich sie für ein paar Euro im Baumarkt kaufe, oder ich mich im Sortiment meiner Firma für Umme bediene *crazy
Es geht hauptsächlich darum, ob die Dinger nun lt. Gesetz abreissen müssen (Kunsstoffschrauben) oder nicht (VA Schrauben)- siehe Zitat oben.
Klartext: Muss der Rammschutz lt. deutscher StVO nun mit Kunststoffschrauben befestigt werden, oder dürfen VA Schrauben verwendet werden, ohne dass im Schadensfalle der Versicherungsschutz flöten geht? *weissnich
Die Antwort von stepi186 fand ich schon recht zielführend. Für Klarheit dürfte wohl nur eine Vorabfrage beim TÜV-Mann bringen, wohlgemerkt klugerweise
vor Bestellung, damit das undhandliche und sicherlich auch schwere Ding nicht unnötig hin- und hergeschickt werden muss.
Es geht hier um das untere Frontschutzrohr nicht um
Frontbügel / Personenschutzbügel o.ä. :*[
Man beachte im Gutachten Punkt 1.8 Das Teil gilt nicht als Frontschutzsystem und befindet sich anbautechnisch
außerhalb des Gültigkeitsbereichs der geforderten Richtlinie .
gruss stepi
Grüße und allzeit gute Fahrt
Bee66
PS: Schade finde ich es trotzdem. Aber wenn es "mit Schutzwirkung" illegal ist, dann sollte man getrost darauf verzichten. Wenn es aber legale Alternativen "mit verkleinerter Schutzabdeckung unten" gibt, könnte man schauen ob es Sinn macht, so etwas zusätzlich zu Unterbodenschutzblechen anzubringen.
Auf jeden Fall gut, dass wir das hier doch mal auseinanderklambüsern. Sonst kommt nachher tatsächlich noch wer völlig durcheinander, und sowas kann dann ja Probleme bereiten.
Nachtrag: Ich werde mich dann vermutlich nur für den Unterbodenschutz entscheiden. Allerdings schafft der's dieses Jahr nicht mehr unters neue Auto.
Nachtrag 2: Ich habe mir jetzt mal das Gutachten von dem Front Bar Schutzbügel (das Rohr unten) angeschaut, gibt es als PDF. Es scheint, sofern es strikt nach Anleitung angebracht wird (Auflage), bedenkenlos zu sein. Ich werde vermutlich trotzdem darauf verzichten. Wäre vermutlich eh mehr Spielerei gewesen.
Das Geld ist in einen Unterbodenfahrschutz denke ich weitaus sinnvoller investiert