Hallo Kollegen,
Garantie und deren Verlängerung - sicherlich eine nette Geste des Herstellers bzw. Importeuers und vor allen Dingen nicht zu verwechseln mit Gewährleistung und Kullanz - das wäre dann nämlich eine ganz andere rechtliche "Baustelle".
Bei Garantie gilt es zuerst einmal die Garantiebestimmungen des Vertragsgebers zu prüfen - insbesondere hinsichtlich der Verschleißausschlüsse. Also, Ihr werdet nicht umhin kommen das Kleingedruckte zu lesen und zu versuchen das Juristendeutsch zu verstehen!
Erfasst werden von der Garantie eigentlich nur die Bauteile welche keinem oder nur einem sehr geringen normalen Verschleiß unterliegen und das bei normalem Betrieb. Damit sind schon mal Bremsen, Kat, Lima aussen vor. Die Blackbox unterliegt der Garantie. Ebenso Motor, Getriebe und Lenkgetriebe.
Viele Fahrzeughersteller verschanzen sich hier hinter der heiss geliebten Scheckheftpflege und der Kundendienst am Besten in der Markenwerkstatt durchgeführt. Man braucht ja schließlich Anhaltspunkte hinsichtlich des Fahrzeugzustandes.
Das Thema mit der freien Meisterwerkstatt wurde ja schon angesprochen. Und offen gesagt, es ist ein Dorn im Auge der Markenwerkstätten.
Treten hier Garantieschäden auf, dann müssen es oft sehr offensichtliche Fälle sein, wenn diese glatt passieren, alles Andere ist oft mit Streit behaftet, der häufig vor Gericht landet. Und dann wird es langwierig und kostet Nerven, welche dann oft sehr überdimensioniert sein müssen.
Und dann haben wir noch den Hinterhofschrauber welcher seine Wartungsdienste und Reperaturen selbst durchführt. Und diese Frage kann mit "jein" beantwortet werden. Schäden welche konstruktions- und fertigungsbedingt auftreten werden hiervon sehr wohl erfasst. Allerdings muß der Fahrzeugeigentümer dies durch Beibringung eines Gutachtens in der Regel nachweisen, besonders dann, wenn der Hersteller sich strittig verhält. Und auch dann drohen wieder langatmige Gerichtsverfahren. Allerdings sind hierzu bereits schon genügend Urteile ergangen und können in der Datenbank "Juris" nachgelesen werden.
Was bedeutet Garantie:
Vollständiger Material- und Lohnersatz im Falle eines Einbau eines Tauschteiles.
Doch Vorsicht: Wie sieht es bei Fahrzeugen mit sehr hohen Laufleistungen aus?
Nehmen wir mal unseren Vertreter Karl. Er legt jeden Monat Europaweit mit seinem Dienstwagen "Blendax" 25.000km zurück - ist halt ständig auf der Rennbahn. Nach 14 Monaten bleibt sein Wagen mit Getriebeschaden liegen. Karl freut sich - er hat ja 3 Jahre Garantie!
Seine Werkstatt meldet den Garantieschaden an den Hersteller. Der Hersteller übernimmt den Schaden, nimmt aber einen deutlichen Abzug vor, sowohl Bauteil wie auch bei den Instandsetzungskosten. Fazit: Karl bekommt lediglich nur noch den Restwert erstattet. Die Differenz muss er selbst draufzahlen - und je nach Schadenshöhe kann es passieren, daß Karls Liebling auch als Totalschaden abgerechnet werden kann.
Ich selbst habe seit 1977 jetzt die Fahrzeuge 17 und 18 in Benützung. Und auch die "fressen" Kilometer!
Aber ich habe sehr früh, nämlich 1978 schon angefangen meine Fahrzeuge selbst zu warten und zu reparieren. Und ich hatte immer wieder Langläufer dabei, welche problemlos die 500.000 km überschritten.
Garantie musste ich bisher nie in Anspruch nehmen. Offen gesagt - ich verzichte darauf, ebenso wie auf Gewährleistung & Co.! Ich höre bei meinen Fahrzeugen sofort wenn da was nicht stimmt, bzw. spüre das am Fahrverhalten. Und ein großer Nussenkasten im Kofferraum ist die beste Versicherung. Dümmstenfalls landet der Wagen auf dem Abschlepper und kommt in meine Garage. Dann wird der Bock zerlegt und nachgesehen. Ich habe ja einen Zweitwagen - und die Ersatzteile sind oft binnen 24 h bei mir daheim angeliefert.
Mehr kann ich als Vielfahrer wirklich nicht einsparen!
Viele Grüße
Helmut Erich