Autor Thema: Garantieverlängerung von 3 auf 5 Jahre?  (Gelesen 19035 mal)

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Offline albe149

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Re: Garantieverlängerung von 3 auf 5 Jahre?
« Antwort #15 am: 30. Januar 2021, 09:16:40 »
Mensch was diskutiert Ihr den hier um Garantieverlängerung, mein 1. Duster war fast 10 Jahre alt, hatte 150.000 km auf dem Buckel und war nur für die Inspektionen in der Werkstatt.
Also immer positiv  denken, Dacia braucht keine Garantieverlängerung, wenn man Geld zurückbekäme, und auf die Garantie verzichtet, würde ich das sofort machen  :P
Adventure TCe 150 mit kompletter Ausstattung incl. Kofferraumwanne, Kotflügelschutz und AHK
 
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Re: Garantieverlängerung von 3 auf 5 Jahre?
« Antwort #16 am: 30. Januar 2021, 10:51:27 »
Moin,
darüber werden Besitzer eines TCe 125 Motors sicher anders denken.
Bei mir wurden ebenfalls bereits in der Garantiezeit Bauteile ersetzt, welche unter dem Strich im mittleren 4 stelligen
Eurobereich liegen. Bei der letzten Instandsetzung war es sogar schon grenzwertig, da man im engeren Sinn eine
Kupplung durchaus als Verschleißteil betrachten kann. Das würde eine Garantie nicht mehr abdecken.
Aber auch dabei gab es eine Freigabe des Garantieantrags mit anschließender sofortiger Instandsetzung durch
das Autohaus.

Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, eine Garantieverlängerung abzuschliessen.

Gruß Thomas
 
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Re: Garantieverlängerung von 3 auf 5 Jahre?
« Antwort #16 am: 30. Januar 2021, 10:51:27 »

Offline Helmut Erich

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Re: Garantieverlängerung von 3 auf 5 Jahre?
« Antwort #17 am: 10. Oktober 2021, 23:42:19 »
Hallo Kollegen,
Garantie und deren Verlängerung - sicherlich eine nette Geste des Herstellers bzw. Importeuers und vor allen Dingen nicht zu verwechseln mit Gewährleistung und Kullanz - das wäre dann nämlich eine ganz andere rechtliche "Baustelle".
Bei Garantie gilt es zuerst einmal die Garantiebestimmungen des Vertragsgebers zu prüfen - insbesondere hinsichtlich der Verschleißausschlüsse. Also, Ihr werdet nicht umhin kommen das Kleingedruckte zu lesen und zu versuchen das Juristendeutsch zu verstehen!
Erfasst werden von der Garantie eigentlich nur die Bauteile welche keinem oder nur einem sehr geringen normalen Verschleiß unterliegen und das bei normalem Betrieb. Damit sind schon mal Bremsen, Kat, Lima aussen vor. Die Blackbox unterliegt der Garantie. Ebenso Motor, Getriebe und Lenkgetriebe.
Viele Fahrzeughersteller verschanzen sich hier hinter der heiss geliebten Scheckheftpflege und der Kundendienst am Besten in der Markenwerkstatt durchgeführt. Man braucht ja schließlich Anhaltspunkte hinsichtlich des Fahrzeugzustandes.
Das Thema mit der freien Meisterwerkstatt wurde ja schon angesprochen. Und offen gesagt, es ist ein Dorn im Auge der Markenwerkstätten.
Treten hier Garantieschäden auf, dann müssen es oft sehr offensichtliche Fälle sein, wenn diese glatt passieren, alles Andere ist oft mit Streit behaftet, der häufig vor Gericht landet. Und dann wird es langwierig und kostet Nerven, welche dann oft sehr überdimensioniert sein müssen.
Und dann haben wir noch den Hinterhofschrauber welcher seine Wartungsdienste und Reperaturen selbst durchführt. Und diese Frage kann mit "jein" beantwortet werden. Schäden welche konstruktions- und fertigungsbedingt auftreten werden hiervon sehr wohl erfasst. Allerdings muß der Fahrzeugeigentümer dies durch Beibringung eines Gutachtens in der Regel nachweisen, besonders dann, wenn der Hersteller sich strittig verhält. Und auch dann drohen wieder langatmige Gerichtsverfahren. Allerdings sind hierzu bereits schon genügend Urteile ergangen und können in der Datenbank "Juris" nachgelesen werden.
Was bedeutet Garantie:
Vollständiger Material- und Lohnersatz im Falle eines Einbau eines Tauschteiles.
Doch Vorsicht: Wie sieht es bei Fahrzeugen mit sehr hohen Laufleistungen aus?
Nehmen wir mal unseren Vertreter Karl. Er legt jeden Monat Europaweit mit seinem Dienstwagen "Blendax" 25.000km zurück - ist halt ständig auf der Rennbahn. Nach 14 Monaten bleibt sein Wagen mit Getriebeschaden liegen. Karl freut sich - er hat ja 3 Jahre Garantie!
Seine Werkstatt meldet den Garantieschaden an den Hersteller. Der Hersteller übernimmt den Schaden, nimmt aber einen deutlichen Abzug vor, sowohl Bauteil wie auch bei den Instandsetzungskosten. Fazit: Karl bekommt lediglich nur noch den Restwert erstattet. Die Differenz muss er selbst draufzahlen - und je nach Schadenshöhe kann es passieren, daß Karls Liebling auch als Totalschaden abgerechnet werden kann.
Ich selbst habe seit 1977 jetzt die Fahrzeuge 17 und 18 in Benützung. Und auch die "fressen" Kilometer!
Aber ich habe sehr früh, nämlich 1978 schon angefangen meine Fahrzeuge selbst zu warten und zu reparieren. Und ich hatte immer wieder Langläufer dabei, welche problemlos die 500.000 km überschritten.
Garantie musste ich bisher nie in Anspruch nehmen. Offen gesagt - ich verzichte darauf, ebenso wie auf Gewährleistung &  Co.! Ich höre bei meinen Fahrzeugen sofort wenn da was nicht stimmt, bzw. spüre das am Fahrverhalten. Und ein großer Nussenkasten im Kofferraum ist die beste Versicherung. Dümmstenfalls landet der Wagen auf dem Abschlepper und kommt in meine Garage. Dann wird der Bock zerlegt und nachgesehen. Ich habe ja einen Zweitwagen - und die Ersatzteile sind oft binnen 24 h bei mir daheim angeliefert.
Mehr kann ich als Vielfahrer wirklich nicht einsparen!

Viele Grüße

Helmut Erich
 
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J-Zuchi

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Re: Garantieverlängerung von 3 auf 5 Jahre?
« Antwort #18 am: 11. Oktober 2021, 15:30:28 »

Deshalb kann es durchaus sinnvoll sein, eine Garantieverlängerung abzuschliessen.

Wenn man vorhandene Fehler noch nicht einmal in der Garantiezeit beheben kann was nutzt dann eine Garantieverlängerung?
Bei Dacia sind ja gefühlt 90%  aller Mängel Stand der Technik.

Erinnert mich etwas an die Anfangszeiten von Windows. Das sind keine Bugs, das sind Features. Und wenn bei Microsoft das
Licht ausfällt, dann wird die Dunkelheit eben zum Standard erklärt.

Gruß
Jürgen
 
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Offline Drupi

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Re: Garantieverlängerung von 3 auf 5 Jahre?
« Antwort #19 am: 11. Oktober 2021, 18:04:48 »
Es soll auch Leute geben die von Autoreparaturen wenig, oder keine  Ahnung haben, außer evtl. mal die Reifen zu wechseln und das Wasser aufzufüllen.
Und dazu gehöre z. B. auch ich und lasse die Finger von der Bastelei an Autos, denn schon alleine aus Gesundheitsgründen ist eine Glühlampenwechselung für mich eine Tortur für meine Knochen.
Das habe ich früher vor 40/50 Jahren mal gemacht als noch ein Kasten Bier neben dem Auto stand und 2 Kollegen dabei waren die auch ihren Senf dazu geben konnten.
Meine Fähigkeiten sind jetzt völlig anderer Art.
Was aber eine Garantieverlängerung betrifft, so kann sie in bestimmten Fällen wohl immer nützlich sein.
Ob das ein Auto/Fernseher/Kühlschrank oder sonst was ist.
Aber das muss jeder selber entscheiden, denn einer fährt in 4 Jahren 120000 km und der andere nur 40000 km. Schon alleine da wäre eine Verlängerung evtl. sinnvoll.
Aber warum sollte aber ausgerechnet bei Dacia Autos eine Verlängerung nützlich sein?
Eigentlich geben Dacia Besitzer ja dadurch indirekt zu das sie mit Probleme bei ihren Autos rechnen wenn sie die Garantie sofort verlängern und somit wenig Vertrauen zu dem Auto haben.
Wenn man sich ein Fabrikat kauft (egal welches) bei dem von vornherein bekannt ist das es Probleme irgendwelcher Art hat, dann lass ich die Finger davon und kauf ein andere Modell.
Bei Dacia sind die „Kandidaten“ und Probleme ja eigentlich bekannt.
Und um ehrlich zu sein, wir alle haben einen Dacia, das günstigste Automodell was es zu kaufen gibt,
was verlangen wir da eigentlich?
Es ist eben ein Unterschied ob ich mir einen BMW X2/ Mercedes-Benz GLA kaufe oder einen Duster.
Sind alles SUV´s, aber eben ganz andere Welten. (und Preise)
 

Offline tomruevel

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Re: Garantieverlängerung von 3 auf 5 Jahre?
« Antwort #20 am: 11. Oktober 2021, 22:18:03 »
Moin,

wir hatten bei einer anderen Marke einen Motorschaden durch eine vorzeitig gerissenen Zahnriemen, Fahrzeug keine 5 Jahre alt, 115.000km.
Das nächste Fahrzeug hatte im Alter von knapp 5 Jahren eine defekten Turbolader, km Stand 90.000km und dann 2 Jahre später, Alter keine 7 Jahre, 138.000km eine kapitalen Motorschaden.

Da bekommt doch eine lange Garantie einen gewissen Wert, fernöstliche Hersteller bieten da ja recht lange Zeiträume an.
Damit wären die o.g. Schäden durchaus abzuwickeln gewesen.
Grüsse
Thomas

 

Offline Helmut Erich

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Re: Garantieverlängerung von 3 auf 5 Jahre?
« Antwort #21 am: 13. Oktober 2021, 16:17:49 »
Hallo zusammen,
Zahnriemen und deren Wechsel!
Früher hast Du die Dinger spätestens nach 5 Jahren und 90.000 gewechselt und alle 10.000 km beim Kundendienst kontrolliert. Bei der kleinsten Unregelmässigkeit flogen die Dinger raus.
Heute hast Du bei vielen Marken lediglich nur noch Sichtkontrolle auf sichtbare Risse und Schäden. Erst dann wird gewechsel, wenn diese Voraussetzung erfüllt ist und häufig wird man dann eben vom Motorenschaden überholt. Wenn ich bedenke, was ein Zahnriemensatz im Zubehör lediglich kostet und mögliches markenspezifisches Spezialwerkzeug. In runden 4 Stunden ist das Bauteil spätestens gewechselt. Desweiteren geht natürlich auch noch der Einfluß von Staub, Öl und Kühlerwasser auf die Lebenserwartung des Riemens, ebenso möglich Schäden an den Laufrollen oder der Spannvorrichtung.
Im Übrigen habt Ihr solche Überspringer dann auch gelegentlich bei Kettenantrieben, bei Simplexketten bereits schon nach runden 100.000 km und das auch bei den C-Klassen-Mercedes. Da sind zwischenzeitlich auch nur noch Simplexketten verbaut.
Achtung! fernöstliche Hersteller bieten sehr oft lange Garantiefristen an allerdings abhängig gemacht von der Einhaltung aller Wartungs- und Pflegekundendiensten in der Werkstatt. Gelegentlich kommen dann auch 5 bis 7 Jahre Garantie raus mit einer Deckelung der Gesamtkilometer. Und dann kommt auch hier in den Vertragsbestimmungen die rühmliche Ausnahme "Verschleißteile sind von der Garantie ausgeschlossen"! Preisfrage: Als was stuft Ihr jetzt einen Zahnriemen, die Laufrollen und die Spannvorrichtung ein, ebenso eine Steuerkette?
Daher immer erst das Kleingedruckte in den Garantiebestimmungen lesen, die sind nämlich unterschiedlich - von Hersteller zu Hersteller/Importeur.
Also Tom, bei den von Dir zitierten Schäden hätte ich Bedenken ob hier Garantie greift. Zahnriemen ist eine Verschleißgeschichte, Turbolader ebenso. Beide Schäden sind häufig stark vom Fahrverhalten abhängig.
Zum Motorschaden nach runden 138000 kann ich nichts sagen, da mir keine weitere Aussage vorliegt.
Ich würde es mal mit einem Kulanzantrag probieren - mal schauen ob Hersteller/Importeuer auf den Zug aufspringen. Allerdings Abstriche wirst Du wohl machen müssen. Hier greift bestenfalls eine prozentuale Regelung!

Viele Grüße

Helmut Erich
 

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Re: Garantieverlängerung von 3 auf 5 Jahre?
« Antwort #21 am: 13. Oktober 2021, 16:17:49 »