Da kann und muss ich Stepuhr und woody nur zustimmen!
Sorry, OT, aber mir läuft die Ironie aus den Augen: 
Abschreiben kann man schon, aber nur den Prozentsatz, den man auch Steuer bezahlt. Den Rest bezahlt der Händler trotzdem.
ich wundere mich doch immer wieder, das es noch Mitbürger gibt,die glauben wenn man als Selbstständiger/Händler
etwas von der Steuer absetzen kann,das man dann diese Leistung oder Ware umsonst bekommt.
Das geht mir,als Selbstständiger; ständig so bei vielen Freunden und in der Verwandtschaft.
...
Mir geht das auch oft so. Manche Leute behaupten steif und fest, ich könne als Selbstständiger in der Metro ohne Umsatzsteuer einkaufen - was für ein Quatsch! Richtig ist: Wenn ich etwas
für mein Unternehmen einkaufe, was ich also brauche, um damit "arbeitsfähig" zu sein (vereinfacht), dann kann ich diese Umsatzsteuer als sog. Vorsteuer von
der Umsatzsteuer abziehen, die ich selber an das Finanzamt zu zahlen habe. (War das zu kompliziert?) Nicht mehr und nicht weniger.
Und "Abschreiben" bedeutet nur (wie Stepuhr schon schrieb) dass ich von meinem Gewinn (vereinfacht) die Kosten für Dinge, die ich brauche um diesen Gewinn zu erzielen, abziehen darf und von der nun etwas geringeren Summe aber trotzdem Steuern bezahlen muss! Diese Dinge bezahle ich natürlich trotzdem und das Geld dafür bekomme ich auch nicht etwa vom Finanzamt wieder!
Und noch etwas an Dusterchris:
Ich habe gerade vor wenigen Tagen meinen geleasten Octavia an das Autohaus zurückgegeben. Tatsächlich erfolgt da auch eine Abrechnung, ob die beim Abschluss des Leasingvertrages geplante Laufleistung eingehalten wurde. Ist man mehr gefahren, muss man nachzahlen, ist man weniger gefahren, bekommt man Geld zurück. ABER: Es gibt da meist eine Klausel. Bis zu einer bestimmten Kilometerzahl mehr oder weniger (in meinem Falle 2.500 km) fängt erst gar keiner an zu rechnen. Lohnt sich einfach nicht. Mehr Aufwand als Nutzen. Ehrlich, wegen deinen 600 km, sorry, streckt keiner einen Arm nach einem Taschenrechner aus.
Herzliche Grüße
Krom