und evtl. noch mal vergeblich 150€ Prüfgebühren bezahlen?
Glück, das es die vorherigen Prüfer nicht bemerkt/beanstendet haben.
Gilt halt (leider) die StVZO, wo Anbauteile eben geprüft/freigegeben sein müssen.
ob das die Rechtschutzvers. mitmacht?
konnte ja auch erst frisch montiert sein.
Also ich habe meinen Duster z.B. vor dem Kauf und nach dem Kauf z. B. fotografiert. (sogar mit Preisschild)
Auch, um möglicherweise Veränderungen seitens des Verkäufers (ob Privat oder Händler) zu beanstanden.
Sicherlich ist es durchaus möglich, das die vorherigen Prüfer darauf nicht geachtet haben und die Plakette so gegeben haben.
Sollte man aber dieses Teil jetzt tatsächlich nicht nachweisen können, weil es nachträglich vom Autohaus angebracht wurde (ob auf Wunsch oder aus Dekogründen), so liegt der Prüfer natürlich richtig mit der Ablehnung, da jedes Teil das nicht zum Originalzustand gehört eine Genehmigung braucht.
Und so wie ich das sehe ist das Teil eben nicht ab Werk, meiner ist von 1/2012 und hat das z. B. nicht.
In dem Fall würde ich das Ding aber einfach abmontieren (egal wie) und nach dem TÜV dann wieder dran machen,
wenn ich das unbedingt möchte.
Ich, ..bezw. der Prüfer hatte z. B. beim letzten TÜV das Problem, meine Abgaswerte auszulesen weil er keine Verbindung zum Steuergerät bekam. Daraufhin habe ich ihm die 3 vorherigen TÜV Berichte seiner Kollegen (vom gleichen TÜV) vorgelegt und er hat mein Auto an einem anderen Prüfplatz auslesen können.
War aber nur möglich weil ich immer dabei war und alles aus der Entfernung mitbekommen habe.