Autor Thema: [Phase 1] : Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen  (Gelesen 110690 mal)

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Offline eWizzard

Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« am: 20. August 2024, 11:52:25 »
Hallo zusammen,
ich hatte mit meinem Duster, BJ. 2011, TUEV und das Frontschutz Rohr (also nicht der Kuhfaenger) wurde nicht abgenommen (s. Foto).
Das Rohr wurde beim Kauf in 2011 vom Autohaus angebracht und seitdem gab es nie Schwierigkeiten mit dem TUEV.
Weiss jemand etwas darueber und hat jemand vieleicht ein aehnliches Problem gehabt. Gibt es da vielleicht eine allgemeine Zulassung?

Vielen Dank
 
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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #1 am: 20. August 2024, 15:35:29 »
Dann würde ich einfach nochmal zu einem anderen TÜV-Prüfer fahren…
Gruß RoSie
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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #1 am: 20. August 2024, 15:35:29 »

Offline lillifit3

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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #2 am: 20. August 2024, 17:13:49 »
War der nicht sogar im original Zubehör Programm? Es gibt keinen Eintrag in den Papieren? Es gibt keine ABE oder CoC oder Kompatibilitätspapiere?

hier mal anfragen:

https://bullbarshop.com/shop/low-spoiler-bar-inox-dacia-duster-2010-2017/

Ein TÜV Zertifikat liegt vor

siehe hier:

https://www.auto-preisliste.de/download-preislisten-aller-marken/file/23627-2011-08-preisliste-dacia-duster?start=20

Preisliste von 08/2011

Frontschutzrohr aus dem Zubehörbereich

« Letzte Änderung: 20. August 2024, 17:47:27 von lillifit3 »
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Offline Drupi

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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #3 am: 20. August 2024, 18:51:54 »
Lege denen alle bisher problemlos abgenommenen TÜV Unterlagen vor (hat man ja eigentlich immer abgeheftet)
und verlange eine erneute positive Abnahme.
Sollte das dann wieder verweigert werden, sofort einen Anwalt einschalten.  /wand
3 oder 4x problemlos mit dem Ding über den TÜV kommen und dann dann plötzlich den Stempel verweigern,
das nicht müssen die dann erstmal plausibel begründen.
Von daher nehme ich immer alle vorherigen TÜV Berichte mit, damit keine Unklarheiten bestehen bei einem Prüfer,
der sich gerne profilieren möchte.
 

Offline Grauzone

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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #4 am: 20. August 2024, 19:51:33 »
Dann würde ich einfach nochmal zu einem anderen TÜV-Prüfer fahren…
und evtl. noch mal vergeblich 150€ Prüfgebühren bezahlen?

Lege denen alle bisher problemlos abgenommenen TÜV Unterlagen vor (hat man ja eigentlich immer abgeheftet)
und verlange eine erneute positive Abnahme.
Glück, das es die vorherigen Prüfer nicht bemerkt/beanstendet haben.
Gilt halt (leider) die StVZO, wo Anbauteile eben geprüft/freigegeben sein müssen.   

Sollte das dann wieder verweigert werden, sofort einen Anwalt einschalten.
ob das die Rechtschutzvers. mitmacht?

3 oder 4x problemlos mit dem Ding über den TÜV kommen und dann dann plötzlich den Stempel verweigern,
das nicht müssen die dann erstmal plausibel begründen.
konnte ja auch erst frisch montiert sein.
 
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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #5 am: 20. August 2024, 20:45:13 »
und evtl. noch mal vergeblich 150€ Prüfgebühren bezahlen?

Bei Nichtabnahme muss der Wagen doch eh nochmal zur Nachprüfung, oder irre ich mich da ? 🤔
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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #6 am: 20. August 2024, 21:12:45 »
Moin,
dafür gibt es zwei Möglichkeiten.

-Mindestens eine ABE oder ein Gutachten für den Bügel beschaffen.
oder
-Bügel demontieren.

Dann zur Nachprüfung beim TÜV.


 
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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #7 am: 20. August 2024, 21:44:46 »
und evtl. noch mal vergeblich 150€ Prüfgebühren bezahlen?
Glück, das es die vorherigen Prüfer nicht bemerkt/beanstendet haben.
Gilt halt (leider) die StVZO, wo Anbauteile eben geprüft/freigegeben sein müssen.   
ob das die Rechtschutzvers. mitmacht?
konnte ja auch erst frisch montiert sein.
Also ich habe meinen Duster z.B. vor dem Kauf und nach dem Kauf z. B. fotografiert. (sogar mit Preisschild)
Auch, um möglicherweise Veränderungen seitens des Verkäufers (ob Privat oder Händler) zu beanstanden.
Sicherlich ist es durchaus möglich, das die vorherigen Prüfer darauf nicht geachtet haben und die Plakette so gegeben haben.
Sollte man aber dieses Teil jetzt tatsächlich nicht nachweisen können, weil es nachträglich vom Autohaus angebracht wurde (ob auf Wunsch oder aus Dekogründen), so liegt der Prüfer natürlich richtig mit der Ablehnung, da jedes Teil das nicht zum Originalzustand gehört eine Genehmigung braucht.
Und so wie ich das sehe ist das Teil eben nicht ab Werk, meiner ist von 1/2012 und hat das z. B. nicht.

In dem Fall würde ich das Ding aber einfach abmontieren (egal wie) und nach dem TÜV dann wieder dran machen,
wenn ich das unbedingt möchte.

Ich, ..bezw. der Prüfer hatte z. B. beim letzten TÜV das Problem, meine Abgaswerte auszulesen weil er keine Verbindung zum Steuergerät  bekam. Daraufhin habe ich ihm die 3 vorherigen TÜV Berichte seiner Kollegen (vom gleichen TÜV) vorgelegt und er hat mein Auto an einem anderen Prüfplatz auslesen können.
War aber nur möglich weil ich immer dabei war und alles aus der Entfernung mitbekommen habe.




 
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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #8 am: 21. August 2024, 08:27:03 »
Ich gehe nie mehr direkt zum TÜV oder Dekra usw. Irgendwann muss die Kiste ja mal in eine Werkstatt und da lasse ich den TüV immer machen. Ich hatte da noch nie Probleme. Denn die Prüfer, die in die Werkstätten gehen, wollen sich es ja nicht mit den Kunden verderben wenn sie oberpingelig sind.

LG
Grüße aus Mittelsachsen
 
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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #9 am: 21. August 2024, 10:33:15 »
In dem Fall würde ich das Ding aber einfach abmontieren (egal wie) und nach dem TÜV dann wieder dran machen,
wenn ich das unbedingt möchte.

Damit wäre ich vorsichtig, bei einer Kontrolle erlischt im schlimmsten Fall deine Betriebserlaubnis und dann gehst du zu Fuß weiter.
Jedenfalls wenn du keine ABE hast oder das Teil nicht eingetragen ist.
Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
Gruß RoSie
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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #10 am: 21. August 2024, 17:15:12 »
Damit wäre ich vorsichtig, bei einer Kontrolle erlischt im schlimmsten Fall deine Betriebserlaubnis und dann gehst du zu Fuß weiter.
Jedenfalls wenn du keine ABE hast oder das Teil nicht eingetragen ist.
Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
Das mag ja auch völlig richtig sein das im Fall einer genauen Kontrolle das beanstandet wird, aber wenn ich bis jetzt ... fast über 13 Jahre mit dem Ding problemlos rungefahren bin -(möglicherweise sogar mit einer Kontrolle) -, dann ist die Chance jetzt ohne "Genehmigung" geschnappt zu werden praktisch gleich NULL!
Außerdem vermute ich einfach mal das die "Trachtengruppe" sich dafür kaum interessiert wenn alles andere in Ordnung ist.
 
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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #11 am: 21. August 2024, 21:04:32 »
Moin,
ohne hier eine Meinung zum Sinn eines solchen Rohres abzugeben, folgendes.

Wenn bei einem Unfall eine Person unter das Fahrzeug kommt und durch diesen Bügel verursacht
verletzt wird, wird dies sehr unangenehm für den Fahrzeughalter, wenn man nicht zumindest für dieses
Anbauteil eine ABE oder ein Gutachten vorweisen kann.

Moderne Fahrzeuge haben nicht ohne Grund Kunststoffteile im Frontbereich um andere Verkehrsteilnehmer
zu schützen und die Unfallauswirkung zu reduzieren.

Dabei geht es als allerletztes um irgendwelche "bisher ist nix passiert" Selbstsuggestionen.
An vorderster Stelle muss immer der Schutz aller Verkehrsteilnehmer stehen!
Genau das ist der Grund, warum es absolut keinen Grund gibt, über eine Beanstandung bezüglich
eines Anbauteils bei einer TÜV Untersuchung lange herumzulamentieren.
 
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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #12 am: 21. August 2024, 23:49:09 »
Wenn ich ein neues Auto bei einem Händler kaufe, dann gehe ich grundsätzlich davon aus, das alle Teile die sich am Auto befinden auch erlaubt, abgenommen und auch genehmigt sind, egal ob es sich um einen Bügel unter dem Kühler, eine Anhängerkupplung einen Spoiler oder einen Windabweiser handelt.
Bei einem Gebrauchtwagen (privat) könnte man natürlich durchaus nach der Genehmigung und Unterlagen aller möglicherweise  später angebrachten Teile fragen.
Fest steht aber auf jeden Fall, das bei den vorherigen TÜV Abnahmen der Bügel eben nicht beanstandet wurde, was bei TÜV Abnahmen grundsätzlich nicht passieren darf.
Von daher war ja auch die Frage des Themenerstellers… „warum kein TÜV“
Das hat mit rumlamentieren nichts zu tun, denn in dem Fall haben die vorherigen TÜV-Prüfer und der jetzige TÜV-Prüfer ja wohl unterschiedliche Meinungen bezüglich des Bügels gehabt und ihn nicht beanstandet.
Wer wäre denn dann in dem Fall für einen evtl. Schaden, verursacht durch den Bügel, verantwortlich gewesen?
Der TÜV oder der Besitzer des Autos?
Trotzdem… wie von „Feinmechaniker“  geschrieben, wenn kein TÜV oder Genehmigung muss der ab.
 
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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #13 am: 22. August 2024, 05:43:13 »
Da sich tagelang der TE zu diesem Thema nicht äußert, ist die Frage erlaubt, wie es weitergeht.
Alles wennund aber ist irrelevant. Das Ding wurde so gekauft, der Käufer hat sich damals offensichtlich nicht um Papiewre gekümmert, hat die mitgelieferten Papiere nicht mehr, kann sie nicht finden etc.
Alles das teilt er nicht mit.
Was ich bei diesem Zustand machen würde, ist uninteressant. Offensichtlich besitztz nur er diesen Spoiler. Er ist also ein Solitär.
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Offline Matthias1965

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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #14 am: 22. August 2024, 09:05:51 »
Moin,

wenn möglich, zum AH fahren und nach ABE/ Gutachten fragen. Das wäre m.M.n. das Einfachste.
Gibt es evtl. einen Aufkleber an versteckter Stelle mit einer E-Nummer, oder eine eingeprägte Nummer?

Gruß Matthias
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Re: Frontschutzbuegel -Nicht vom TUEV abgenommen
« Antwort #14 am: 22. August 2024, 09:05:51 »