Aber ein Innungsmeister müsste eigentlich die Rechtsprechung kennen.
Zitat Verbraucherzentrale.de:
Als Beispiel: ein Reifen bei einem neuen Auto. Der platzt schon nach wenigen tausend Kilometern, weil die Mischung des Gummis unsauber ist. Das Rollen des Pneus auf der Straße hat diesen vorher nicht erkennbaren Fehler zum Vorschein gebracht. In diesem Fall haftet der Verkäufer für den Mangel, weil er bereits da war, als er das Auto verkauft hat.
Nach wenigen 1000 km, der Dusti hat 800 km. Vielleicht sollten wir ihn weiter fahren bis er platzt. Dann wird es sehr teuer für den Herrn Innungsmeister!
Originalzitat Kopie aus Mail Innungsmeister:
Es gibt auf Felgen und Reifen keine Werksgarantie.
Wenn Sie trotzdem der Meinung sind, dass man auf Reifen und Felgen
eine Garantie hat, sollte sich Frau .... an einen Dacia Händler
in Ihrer Nähe wenden. Dort wird man Ihr sicherlich auch mitteilen,
dass es auf Reifen und Felgen keine Garantie gibt.
Beachten Sie bitte auch, dass der Gerichtsstand laut Kaufvertrag
.... ist.