Danke dir.. hab jetzt auch folgendes gefunden (vielleicht auch für andere interessant):
Ausnahme: Winterreifen
Für Winter- und Ganzjahresreifen, die mit M+S-Symbol, das noch bis 2024 gilt, und/oder dem neuen Alpine-Piktogramm-Symbol versehen sind, gilt: Ihr Speed-Index darf unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegen. Allerdings muss dann der Fahrer mittels Aufkleber im Sichtfeld oder Displayanzeige über die reduzierte Höchstgeschwindigkeit der Reifen informiert werden. Und er muss diese Höchstgeschwindigkeit natürlich auch einhalten.
Eine Sonderregelung, die mit dem Speed-Index zu tun hat, gilt auch für die Verwendung von M+S-Reifen im italienischen Sommer: In den Sommermonaten (vom 16. Mai bis 14. Oktober) darf nach einer Verordnung des italienischen Transportministeriums mit Winter- oder Ganzjahresreifen (Reifen mit M+S-Kennzeichnung) nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex der Standardbereifung (Sommerreifen) entspricht.
Ausdrücklich nicht vom Verbot betroffen sind dagegen Winter- oder Ganzjahresreifen mit Geschwindigkeitsindex "Q" oder darunter, die häufig bei Wohnmobilen oder geländegängigen Fahrzeugen verwendet werden, solange der in den Zulassungspapieren geforderte Geschwindigkeitsindex erreicht oder überschritten wird.
In der Zeit zwischen dem 15. Oktober und 15. Mai des Folgejahres (Winterhalbjahr) gilt wieder die übliche Regelung: In diesem Zeitraum dürfen wegen der Winterreifenpflicht auch solche Reifen verwendet werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen ist – natürlich mit dem entsprechendem Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers.