Hallo Ritch,
meine Erfahrung ist wie folgt:
Da deine Räder/Distanzscheiben Kombination im Teilegutachten nicht aufgeführt sind, kann sie ein Prüfer nicht abnehmen.
Du musst also zum TÜV zur Einzelabnahme.
Wenn das Profil des Reifens voll abgedeckt ist und noch 10mm Luft zwischen Kotflügel und Reifen beim Einfedern verbleiben, sollte der Prüfer die Räder/Reifen/Scheiben auch eintragen.
Bei 17Zöller und einer akzeptablen Reifengröße stehen die Chancen nicht schlecht.
Letztendlich muss er es aber nicht (leider auch Ansichtssache) eintragen und empfehle einfach mit allem was du hast, montiert "unschuldig" zur Prüfstelle zu fahren, um vorab nachfragen.
Ich drück dir die

VG
Mario