habe nochmal nachgelesen: es ist wohl so, dass die Versicherung den ENTSTANDENEN SCHADEN bezahlt, also die optimale Wiederherstellung des Ausgangszustandes, entweder nach tatsächlich erfolgter und abgerechneter Reparatur inkl. MwSt., oder aber als Schadenersatz in Form einer Zahlung gemäß KVA oder Gutachten OHNE MwSt..
Da Niemand gezwungen werden kann, einen Schaden vollständig zu beheben, den er objektiv erlitten hat, ermöglicht diese 2. Variante das o.a. Verfahren. Vermutlich ist "Smart Repair" versicherungstechnisch keine vollständige Wiederherstellung des Ausgangszustandes und stellt eine Wertminderung gegenüber einem Neu-Teil dar.
Darum kann die Versicherung sich nicht auf die Bezahlung von Smart Repair beschränken.
Mir war der Zusammenhang vorher auch nicht klar, aber nun bin ich wieder ein wenig klüger...

Die Werkstatt wird sich aber evtl. den KVA bezahlen lassen, wenn sie die Reparatur dann nicht durchführt.
Gruß
Exgolfer