Hallo Dusterfreunde,
nachdem ich jetzt mit Finanzamt und TÜV Beamten, der mein Fahrzeug nach Gaseinbau geprüft hatte, gesprochen habe, kommt Klarheit in die Steuersache.
Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung nach dem Wert des Kohlendioxid Austoßes ( Wert V.7).
Dieser wird bei der Abgasprüfung nach dem Gaseinbau ermittelt.
Diese Werte können auch bei gleichen Fahrzeugen und gleichen Anlage differieren. Z.Bsp. hat Misterduster 168g/km und meiner 172 g/km.
Auch ist nicht immer gesagt das der Wert nach einem Gaseinbau geringer ist als vorher. Es geht auch andersrum (Fiat).
Also paßt bei der Eintragung auf der Zulassungsstelle auf, das die richtigen Werte in den Fahrzeugschein übernommen werden.
Wäre vielleicht mal interessant eine Liste zu erstellen, in dem die einzelnen Fahrzeuge mit Ausstattung, Baujahr, Gasanlagen-Typ, Hersteller der Gasanlage, verglichen werden.
Hoffe nun ein wenig Klarheit in das Steuer-Dunkel gebracht zu haben.
Ich werde jährlich nur 10,- Euronen an Steuern sparen.

Schöne Grüße
Kitemann
