Herzlichen Glückwunsch zur Eintragung.
Bei mir hatte es erst beim dritten Versuch geklappt.
Aber Sicher bist du nicht. Wenn die Polizei dich anhält, kann sie deinen Wagen stillegen bzw eine Vorführung veranlassen. Laut Vorschrift mussen die Räder vollständig verdeckt sein (früher reichte die Lauffläche).
Man muss hier differenzieren, der TÜV-Prüfer hat es mir genau erklärt. Es gibt 2 unterschiedliche Regeln für zwei unterschiedliche Szenarien:
1. Der Reifen schließt bündig mit dem Radhaus ab. Hier gilt folgende Regelung:
der REIFEN muss von der Mitte der Radnabe aus nach vorne in einem 30° Winkel abgedeckt sein, nach hinten in einem 50° Winkel.
Die 2. Regel befasst sich mit dem Thema, wenn der Reifen aus dem Radhaus heraus steht (wie ja in meinem Fall auch

):
Hier wird 15cm oberhalb der Radnabe gemessen, ob die LAUFFLÄCHE des Reifens in der kompletten Horizontalen (180°) abgedeckt ist....
Wenn der Reifen bündig abschließt, gilt also Regel 1. Wenn also für ersteren Fall die erste Regelung eingehalten wird, ist es okay und StVO-konform.
Wenn der Reifen etwas über den Kotflügel / das Radhaus heraus steht, dann ist die erste Regel dadurch hinfällig und es wird dann automatisch danach geschaut, ob die 2. Regel eingehalten wird. Ist dies der Fall, ist dies ebenfalls StVO-konform und wird auch bedenkenlos eingetragen.
Ich hoffe, dass ich hiermit helfen konnte




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