Ok, daraus ergibt sich, dass beim Ph2 untenrum TFL leuchten darf, obenrum nichts, nicht einmal die Standlicht-Phase.
Interessant wäre jetzt noch, ob "Standlicht" mit "Positionslicht" gleichzusetzen ist.
Im Prinzip müsste man den Trööt-Titel endlos erweitern, um nicht O/T zu werden, aber ich denke, als Themenstarter wird mir das verziehen:
Ich habe, falls noch nicht bekannt, wieder auf die Ph2-Scheinis zurückgerüstet. Nun ist es so, dass im "Normalbetrieb" die TFL-Phase leuchtet. Schalte ich Standlicht/Abblendlicht manuell hinzu, erlischt die TFL-Phase in der 2-Phasen-Lampe (21W = TFL, 5 W = Standlicht). Schaltet aber das Pekatronik-Fahrlichtmodul das Abblendlicht hinzu, erlischt die TFL-Phase NICHT, und das ist doch eigentlich nicht erlaubt.
Und damit sich der Kreis schließt: Wenn ich die TFL-NSW-Kombi einbauen möchte, dann muss ich auf das serienmäßige TFL oben verzichten. Das ist an sich kein Beinbruch, aber gleichzeitig sorgt auch das Fahrlichtmodul dafür, dass ich kein Standlicht mehr zur Verfügung habe.
Ist es denn erlaubt, NUR mit Abblendlicht zu fahren? Oder MUSS auch zwingend das Standlicht leuchten?
Und ... wo wir gerade dabei sind, jetzt aber wirklich: [off-topic]Die
Skandinavien-Schaltung hat sich für mich immer noch nicht erledigt, allerdings hat sich gezeigt, weil ich eben seit Februar mal darauf geachtet habe, dass sehr viele dänische Neufahrzeuge in Dänemark auch nur mit TFL-vorne herumfahren. Nichts mit Standlicht hinten.[/off-topic]
Happy

~ Daytona!