Autor Thema: Frontschutzbügel, legal, ABE  (Gelesen 73038 mal)

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Offline Fratom

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #45 am: 02. Dezember 2011, 12:46:49 »
Moin

So, bei mir ist es jetzt soweit das ich 3 Tagen mein neuen "Baby" abholen kann.

ich spiele schon seit der Bestellung mit dem Gedanken mir nen Frontbügel anzubauen, bzw genauer gesagt das ELIA komplettsetz aus den beiden bügel und Trittbrettern zuzulegen.

Nur muss ich sagen das mir im moment knapp 1300 reine Materialkosten nen bisschen viel sind. Ich habe schon einige Frontbügel für de Duster gefunden, nur noch nie einen anderen Anbieter der auch ein Komplettset verkauft. möchte halt ungern alles zusammenwürfeln.

hat da jemand ne Idee oder nen Tip?

Ich hoffe ich hab diese Frage nicht zum 20igsten mal gestellt. In der Suche hatte ich nix gefunden, wenn doch tuts mir leid.


Grüße Dacapo

Da kann ich unter  ;)

Heckbügel ist kompatibel mit AHK und EPH (Wenn er richtig montiert ist)
Der Link in meiner Signatur könnte Dir auch helfen  ;)

http://www.lzparts.de/index.php?page=manufacturers&mnf=10
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Offline Dacapo84

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #46 am: 06. Dezember 2011, 12:14:01 »
Da kann ich unter  ;)

Heckbügel ist kompatibel mit AHK und EPH (Wenn er richtig montiert ist)
Der Link in meiner Signatur könnte Dir auch helfen  ;)

http://www.lzparts.de/index.php?page=manufacturers&mnf=10



Joar... also sieht auf jedenfall schon mal besser aus :P
 

DUSTERcommunity.de

Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #46 am: 06. Dezember 2011, 12:14:01 »

Offline jj28

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #47 am: 06. Dezember 2011, 16:33:14 »
Hallo, hat jemand von Euch schon folgenden Frontbügel verbaut oder live gesehen?
http://www.yatego.com/off-road-und-car-styling/p,4e802f628b213,46ae09830f2669_9,frontschutzbügel-frontbügel-frontstyling-dacia-duster
Interessant ist die Front des Dusters in Kombination mit dem Grill und dem "Bügel"
Vg :-)
 

Offline Fratom

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #48 am: 06. Dezember 2011, 21:40:36 »
Aufpassen!

Derzeit gibt es ein paar Schwarze Schafe die mit Gefälschten EG-Genehmigungen
Zubehör aus Polen usw. Vermarkten!

Fordere zur Sicherheit die EG-Genehmigung an und lass diese durch den Tüv bestätigen.

Erst dann Kaufen!

Ist lediglich ein Hinweis von mir und soll nicht bedeuten das es auf diesen Anbieter zutrifft!
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Offline Albert

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #49 am: 10. September 2012, 13:16:15 »
Hi,
obwohl der thread schon alt ist, oder gerade deswegen kann mir sicher jemand die Frage beantworten. Ich hab mir aus der Zubehörliste den dort angebotenen Frontschutzbügel zusammen mit AHK, Einparkhilfe hinten und Kotflügelschutz mitbestellt.
Ich höre aber immer wieder der Bügel sei "nicht legal, keine Eintragung" etc. Wenn ich also im Kaufvertrag den Bügel mitbestellt habe, darf ich davon ausgehen, dass das legal ist und ich keine Probleme beim TÜV haben werde ?
Danke schon mal für eure "Erfahrungen"
Gruß
Albert, dersichschonriesigfreut
Nur fliegen ist schöner
 

Offline albe149

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #50 am: 10. September 2012, 14:00:10 »
Hallo Albert,

da mach dir mal keine Sorgen, den Bügel bekommst du eingetragen. Gutachten muss halt vorhanden sein.

Gruß Albrecht

P.S. soviel ich weiß, sind die Bügel von Elia, wenn du sie als Zubehör bei Dacia mit bestellst. Werden aber vom AH montiert.
Adventure TCe 150 mit kompletter Ausstattung incl. Kofferraumwanne, Kotflügelschutz und AHK
 

Offline manfredfellinger

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #51 am: 10. September 2012, 14:12:06 »
So ist es RISCHTISCH!!!  :daumen

lG M
 

Marc1

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #52 am: 10. September 2012, 15:06:22 »
Ähm nach der neuen ABE (Ka wie die heißt) muss man damit aber nicht zum TÜV oder /nachdenk weill hab meinen von LZParts einfach Montiert wie in der Anlteitung und fertig. Muss ich den jetzt etwa eintragen lassen??? /oeehh
 

Offline Fîlou

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #53 am: 10. September 2012, 15:57:48 »
Hallo Leute!

Zum Personen- bzw. Frontschutzbügel habe ich folgendes gefunden (österr. Gesetzesmaterie, Anhang zu § 57a KFG, wiederkehrende Begutachtung):

Werden Frontschutzbügel erst im Nachhinein angebracht, kommt es nach der aktuellen Rechtslage ganz darauf an, ob das entsprechende EU-Typengenehmigungszeichen (auch "E-Prüfzeichen" genannt) angebracht ist oder nicht. Dieses Typengenehmigungszeichen besteht lt. der dafür geltenden EU-Richtlinie 2005/66/EG aus einem den Kleinbuchstaben "e" umgebenden Rechteck, gefolgt von der jeweiligen Kennziffer oder Buchstabenfolge des Mitgliedstaats, der die Typgenehmigung erteilt hat und der eigentlichen Genehmigungsnummer (Beispiel: e1 01*1471). Das EG-Typgenehmigungszeichen ist so auf dem Frontschutzsystem anzubringen, dass es unauslöschbar und auch nach dem Anbau an das Fahrzeug gut lesbar ist.
Ist somit das entsprechende EG-Typgenehmigungszeichen am Frontschutzbügel angebracht, liegt die Serienmäßigkeit automatisch vor. Ein derartiger Frontschutzbügel muss daher nicht mehr bezüglich eines einzelnen Fahrzeugs behördlich genehmigt werden, auch die Eintragung in die Genehmigungs- und Zulassungsdokumente ist nicht erforderlich.

Da es hier um eine EG -Genehmigung geht nehme ich an, dass dies für den gesamten EU-Raum gilt.

mfg Fîlou
Dacia Duster "Cool" 1,5 dci 90 PS DPF 4 x 2, Cashew-Braun met., Dezent Alu 6.5 x 16, Radio Connect CD mit Freisprecheinrichtung, lackierte Stoßfänger
 

Offline albe149

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #54 am: 10. September 2012, 17:10:21 »
Hallo,

also was in Austria gilt, da habe ich keine Ahnung davon, ich weiß nur das der Frontbügel, der Heckbügel und die Trittbretter von Elia, vom TÜV abgenommen und eingetragen wurden, meine Reifen natürlich auch. Wobei der Eintrag in die Papiere vom Landratsamt erfolgte, natürlich musst du den TÜV- Wisch da vorlegen.
Auf meinen Felgen ist auch ein EU- Zeichen drauf, aber ohne TÜV geht da gar nichts.

Gruß Albrecht
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Offline Felby

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #55 am: 10. September 2012, 17:16:58 »
Wenn ich also im Kaufvertrag den Bügel mitbestellt habe, darf ich davon ausgehen, dass das legal ist und ich keine Probleme beim TÜV haben werde ?

Richtig


Gruß
Armin
 

Marc1

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #56 am: 10. September 2012, 17:41:43 »
Also solange man eine ABE oder EG Typennummer hat ists alles rechtlich und man braucht nicht mehr zum TÜV um es abnehmen zu lassen?? Ich meine bei Antec sind alle Produkte TÜV Frei? Frank du müsstest da ja genaueres wissen oder?
 

Offline albe149

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #57 am: 10. September 2012, 18:12:57 »
Also solange man eine ABE oder EG Typennummer hat ists alles rechtlich und man braucht nicht mehr zum TÜV um es abnehmen zu lassen??

Nein, das stimmt auf keinen Fall, meine Felgen haben ABE und EG Typennummer, dachte auch brauchst nichts eintragen lassen. Hier in der DC gab es auch unterschiedliche Meinungen dazu, weis nicht mehr genau wer es war , aber wurde eines besseren belehrt.
Sicherheitshalber ging ich zum TÜV, bei uns kann man mit denen reden und ihre Aussage ganz eindeutig, eintragungspflichtig.
Also mein Rat, frage beim TÜV mal nach, kostet ja nichts, dann bist du auf der sicheren Seite.

Gruß Albrecht

P.S. habe jetzt extra gesucht, der User war unser guter stepi186  :klatsch
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Marc1

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #58 am: 10. September 2012, 19:05:32 »
Felgen sind da glaub ich auch was ganz anderes... da wurde ich bzg. Reifengrößen ect. auch beim TÜV mit meinem Fusion belehrt das ich ein Datenblatt der Fahrbaren Reifengrößen für meinen Fusion dabei zu haben  /weissnich ausserdem wurde mir ein Aufkleber mit 120 Km/H aufs Auge gedrückt  /hahaha Wenn man zb. TFL nimmt sind sie mit Nummer und ABE versehen und sind eintragungsfrei.

Hier mal ein Zitat aus einem Forum bzg. Antec Bügel:

"ABE liegt bei, Nr. ist am Bügel vorhanden . Tüv beim Vorführen : Eintragung nicht erforderlich ! Mein Hinweis auf Veränderung der Fahrzeuglänge :
fällt unter Geringfügigkeit. "
 

he55

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Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #59 am: 10. September 2012, 20:02:26 »
So habe eben nochmal bei meinem Frontschutzbügel geschaut, also unauslöschbar ist die E-nr.
sicher nicht angebracht, sondern mit einem Etikett aufgeklebt. Habe sie jetzt entfernt und in meinem
KFZ-Schein oder Brief eingeklebt, mit der schriftlichen ABE des Herstellers sollte das wohl reichen.

Hatte auch den von meinem Heckbügel entfernt und im Kofferraum angeklebt, mußte den und die
Eliatrittbretter beim TÜV vorführen, wurde nicht moniert das er dort klebte, ging eigendlich eher darum
das er vorhanden war.

Die Felgen hatten eine Hersteller Typengen. und mußten auch vom TÜV eingetragen werden.

  mfg Heinz
 

DUSTERcommunity.de

Re:Frontschutzbügel, legal, ABE
« Antwort #59 am: 10. September 2012, 20:02:26 »