Moin,
unsere Frontbügel haben eine EG-Typgenehmigung, das vorgeschriebene E-Prüfzeichen drauf mit der Genehmigungsnummer und sind somit 100% Eintragungsfrei !
Wenn ein TÜV die eintragen will oder ohne Eintragung die HU verweigert, ist das schlichtweg falsch. Würde mir in dem Falle auch die Eintragungskosten zurück erstatten lassen weil rechtlich nicht OK !
Trittbretter und Heckbügel sind eine "Grauzone" - eigentlich nicht Eintragungspflichtig ( generell weil Sie nicht der Prüfung der Luftleiteinrichtungen unterliegen ), laut Gesetz bzw VDTÜV Richtlinie/StVzO / FZV. Man macht aber ein Gutachten oder einen technischen Bericht, da die Herren Prüfer und die Rennleitung da manchmal leider sehr schlecht informiert sind und man so möglichen, sinnlosen Ärger umgeht. Es kann sein, dass diese Regelung demnächst fällt und die Teile dann grundsätzlich eingetragen werden müssen.
Kurz zur Rad/Reifen mit ABE :
Es gibt Räder mit ABE - diese sind auch Eintragungsfrei solange :
- man die Bereifung in der ABE drauf hat
- Fahrwerkstechnisch das Fahrzeug dem Serienzustand entspricht
( sollte man z.Bsp. Tiefer oder Höherlegungsfedern dazu verbauen, wäre das eine nötige Kombinationsabnahme und die ABE erlischt, ebenso nach Anbau eines anderen Lenkrades oder einer anderen Bremsanlage )
Habe ich Federnsätze mit ABE plus Rad/Reifen mit ABE heben auch diese sich gegenseitig auf und benötigen eine Eintragung bzw Begutachtung
Gruß, Ralf